Donnerstag, 29.8.2024
Masernimpfung bei Schulkind: Zwangsgeld darf bei fehlendem Nachweis angedroht werden

Legt ein schulpflichtiges Kind den erforderlichen Nachweis, dass es gegen Masern geimpft ist, nicht vor, kann zur Durchsetzung der Nachweispflicht ein erstes Zwangsgeld angedroht werden. Der VGH München weist aber darauf hin, dass die Androhung im behördlichen Ermessen stehe. Das müsse dann auch ausgeübt werden.

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