Der Mutterverein Hannover 96 e.V. durfte den langjährigen Clubchef Martin Kind im Juli 2022 nicht als Geschäftsführer des ausgegliederten Profifußball-Betriebs absetzen. Diese Entscheidung des Landgerichts Hannover und eines weiteren Eilverfahrens bestätigte das Oberlandesgericht Celle nun auch in seinem Hauptverfahren. Die Abberufung Kinds sei mit Blick auf den "Hannover-96-Vertrag" nichtig gewesen. Kind bleibt dadurch Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten.
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