Freitag, 21.5.2021
Einziehung bei Aktiengewinn durch Marktmanipulation

Wer einen Börsenpreis lediglich durch Falschbewerbung künstlich nach oben treibt, muss nur die tatbedingte Wertsteigerung der Aktie herausgeben. Verstößt der Täter hingegen bei der Marktmanipulation gegen ein handelsgestütztes Verbot, ist dem Bundesgerichtshof zufolge der gesamte Veräußerungserlös einzuziehen. Die geringe Einziehungssumme müsse auch bei Verteilung der Verfahrenskosten berücksichtigt werden.

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Freitag, 15.1.2021
Verfahren wegen Marktmanipulation gegen Ex-VW-Chef Winterkorn eingestellt
Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen die aktuelle VW-Spitze wegen Marktmanipulation im Dieselskandal ist auch der entsprechende Prozess gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn eingestellt worden. Dies teilte das Landgericht Braunschweig am 15.01.2021 mit. An dem ab Ende Februar 2021 geplanten Betrugsprozess gegen Winterkorn wegen erhöhter Diesel-Abgaswerte halte man aber fest. Mehr lesen
Dienstag, 5.1.2021
Einziehung und Überwachung bei Marktmanipulationen
Nach einer Marktmanipulation durch eine irreführende Handlung – etwa durch abgesprochene Eigengeschäfte – kann das Strafgericht den gesamten Erlös aus dem späteren Aktienverkauf als Tatertrag einziehen; in allen anderen Fällen dagegen nur die Wertsteigerung, die beispielsweise durch falsche Angaben oder "sonstige Täuschungshandlungen" eingetreten ist. Zugleich hat der Bundesgerichtshof klargestellt: Bei einer Überwachung der Telekommunikation dürfen die Ermittler auch auf E-Mails zugreifen, die bereits vor der Anordnung der Maßnahme beim Provider eingegangen sind. Mehr lesen
Mittwoch, 20.5.2020
Prozess um Manipulations-Vorwurf gegen VW-Spitze soll gegen Millionenbetrag eingestellt werden

Neun Millionen Euro für die Einstellung des Verfahrens: Mit dieser Summe soll nach Angaben von Volkswagen ein Prozess gegen Vorstandschef Herbert Diess und Chefaufseher Hans Dieter Pötsch im Verfahren um mögliche Marktmanipulation in der Diesel-Affäre vermieden werden. Wie es am 19.05.2020 aus dem Konzern hieß, habe man sich mit dem Landgericht Braunschweig auf diese Auflage geeinigt. Landgericht und Staatsanwaltschaft Braunschweig ließen dies zunächst unkommentiert.

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