Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem Whistleblower im Zusammenhang mit den "Luxemburg Leaks" über Steuerspar-Modelle in Luxemburg Recht gegeben. Er sei durch die Verurteilung in seiner Meinungsfreiheit verletzt worden, teilten die Richter am Dienstag in Straßburg mit. Luxemburg muss dem Mann nun 55.000 Euro Schadenersatz und Gerichtskosten zahlen.
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