Luxemburg muss Whistleblower für Verurteilung entschädigen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem Whistleblower im Zusammenhang mit den "Luxemburg Leaks" über Steuerspar-Modelle in Luxemburg Recht gegeben. Er sei durch die Verurteilung in seiner Meinungsfreiheit verletzt worden, teilten die Richter am Dienstag in Straßburg mit. Luxemburg muss dem Mann nun 55.000 Euro Schadenersatz und Gerichtskosten zahlen.

Whistleblower bringt zweifelhafte Steuerabsprachen ans Licht

Der Mann, der für die Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers arbeitete, hatte 2012 einem Journalisten mehrere Tausend Dokumente zugespielt. Deutsche und internationale Medien berichteten daraufhin Ende 2014 in den "Luxemburg Leaks" über zweifelhafte Steuerabsprachen von Konzernen mit Luxemburgs Finanzbehörde. Die Veröffentlichungen trugen dazu bei, dass in der Europäischen Union Steuertricksereien erschwert wurden.

EGMR: Öffentliches Interesse vor entstandenen Schaden

Nachdem er unter anderem wegen Diebstahls und der Verletzung des Berufsgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt worden war, klagte der Mann vor dem EGMR und bekam nun vor der Großen Kammer Recht. Das öffentliche Interesse an den Informationen überwiege die dadurch entstandenen Schäden, urteilten die Richter nun. Ein solcher Eingriff in die Meinungsfreiheit sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 15. Februar 2023 (dpa).