Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem Whistleblower im Zusammenhang mit den "Luxemburg Leaks" über Steuerspar-Modelle in Luxemburg Recht gegeben. Er sei durch die Verurteilung in seiner Meinungsfreiheit verletzt worden, teilten die Richter am Dienstag in Straßburg mit. Luxemburg muss dem Mann nun 55.000 Euro Schadenersatz und Gerichtskosten zahlen.
Whistleblower bringt zweifelhafte Steuerabsprachen ans Licht
Der Mann, der für die Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers arbeitete, hatte 2012 einem Journalisten mehrere Tausend Dokumente zugespielt. Deutsche und internationale Medien berichteten daraufhin Ende 2014 in den "Luxemburg Leaks" über zweifelhafte Steuerabsprachen von Konzernen mit Luxemburgs Finanzbehörde. Die Veröffentlichungen trugen dazu bei, dass in der Europäischen Union Steuertricksereien erschwert wurden.
EGMR: Öffentliches Interesse vor entstandenen Schaden
Nachdem er unter anderem wegen Diebstahls und der Verletzung des Berufsgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt worden war, klagte der Mann vor dem EGMR und bekam nun vor der Großen Kammer Recht. Das öffentliche Interesse an den Informationen überwiege die dadurch entstandenen Schäden, urteilten die Richter nun. Ein solcher Eingriff in die Meinungsfreiheit sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.
Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 15. Februar 2023 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Paal/Nikol, Zur Identifizierung von Hinweisgebern im Spannungsfeld von Hinweisgeberschutzgesetz, Whistleblowing-Richtlinie und Datenschutz-Grundverordnung, CB 2022, 466
Steuervorteile für Konzerne: Kommission verlangt von Luxemburg Informationen, BB 2014, 790
Aus dem Nachrichtenarchiv
Lob für Whistleblower-Schutz mit vielen Einschränkungen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.10.2022, becklink 2025068
Strafe für Angeklagten in "Luxleaks"-Prozess kein Verstoß gegen Menschenrechte, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.05.2021, becklink 2019767
Luxemburg: Keine Strafe für Hinweisgeber im "Luxleaks"-Prozess, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.05.2018, becklink 2009899
Geringere Strafen für Angeklagte im "Luxleaks"-Prozess, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.03.2017, becklink 2006086