Donnerstag, 18.2.2021
Erfolgreiche Abmahnung wegen halbvoller Waschmittel-Packung

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nach eigener Mitteilung Unilever erfolgreich wegen einer überdimensionierten Verpackung für Waschpulver der Marke OMO abgemahnt. Der Verpackungskarton sei nur etwa zur Hälfte mit Inhalt gefüllt gewesen, so die Verbraucherschützer. Nachdem Unilver eine Unterlassungserklärung abgegeben habe, dürfe das Produkt in dieser Form nun nicht mehr verkauft werden.

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