Erfolgreiche Abmahnung wegen halbvoller Waschmittel-Packung

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nach eigener Mitteilung Unilever erfolgreich wegen einer überdimensionierten Verpackung für Waschpulver der Marke OMO abgemahnt. Der Verpackungskarton sei nur etwa zur Hälfte mit Inhalt gefüllt gewesen, so die Verbraucherschützer. Nachdem Unilver eine Unterlassungserklärung abgegeben habe, dürfe das Produkt in dieser Form nun nicht mehr verkauft werden.

Verbraucherzentrale monierte Irreführung

Die Verbraucherzentrale hatte Unilever wegen des Produktes "OMO Intensive Leuchtkraft / Variante XXXL - 100 Wäschen" abgemahnt. Sie monierte eine Irreführung der Verbraucher. Wie sie in ihrer Mitteilung vom 18.02.2021 schreibt, sei der Verpackungskarton mit sieben Kilogramm Waschpulver rund 45 Zentimeter hoch, aber nur bis zu einer Höhe von etwa 25 Zentimeter befüllt. Weil die Packung aus festem Karton sei und es kein Sichtfenster gebe, hätten Konsumenten keine Möglichkeit, die Füllhöhe des Produkts vor dem Kauf zu erkennen. "Wer den Deckel zu Hause öffnet, ärgert sich. XXXL ist höchstens der Luftanteil und nicht der Inhalt der Packung", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert

Laut Valet gibt es kein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, Verpackungen voll zu befüllen. Dies muss sich nach seiner Ansicht dringend ändern. Viele Hersteller würden die laxen und schwammigen Vorgaben zu ihren Gunsten auslegen, anstatt mit gutem Beispiel voranzugehen. "Dass der Waschmittelhersteller lediglich zugesichert hat, die Höhe der OMO-Packung um vier Zentimeter zu verringern, zeigt einmal mehr, wie überfällig strengere Auflagen seitens des Gesetzgebers sind", sagt Valet.

Redaktion beck-aktuell, 18. Februar 2021.