Freitag, 6.8.2021
Widerruf einer Erlaubnis zur Lotterievermittlung nach Beschwerden

Der Widerruf einer einem privaten Unternehmen erteilten Erlaubnis zur gewerblichen deutschlandweiten Vermittlung von Lotterien hatte in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Bestand. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied gestern, dass die Betroffene nicht die Gewähr dafür biete, dass die Vermittlung ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchgeführt werde. Der Widerruf erfolgte nach zahlreichen Beschwerden über Telefonaktionen.

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