Der Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit einem geplanten Baggerdiebstahl in Dänemark die Freisprüche von Beamten des Bayerischen Landeskriminalamts vom Vorwurf der Strafvereitelung im Amt bestätigt. Das angefochtene Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth enthalte insoweit keine Rechtsfehler, erläuterte der BGH und verwarf die Revisionen der Staatsanwaltschaft.
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