Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem Verfahren um die Einführung eines Livestream-Unterrichtes den Gerichtshof der Europäischen Union angerufen. Gegenstand des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens vor dem VG ist die Frage, ob es bei der Einführung eines Livestream-Unterrichtes neben der Einwilligung der Eltern für ihre Kinder oder der volljährigen Schüler auch der Einwilligung der jeweiligen Lehrkraft bedarf.
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