In einem Berliner Schulhort darf eine selbstgemalte "Progress-Pride"-Flagge hängen bleiben. Das Symbol sei rechtlich zulässig – auch wenn Eltern sich durch seine Botschaft gestört fühlten, so das Gericht.
Der Oberste Gerichtshof in Russland hat die Rechte schwuler, lesbischer und anderer queerer Menschen weiter massiv eingeschränkt. Medienberichten zufolge wurde entschieden, "die internationale öffentliche LGBT-Bewegung als extremistische Organisation anzuerkennen und ihre Aktivitäten in Russland zu verbieten".
Mehr lesen