Mittwoch, 22.11.2023
Legasthenie-Vermerke im Abiturzeugnis sind grundsätzlich nötig

Drei Ex-Abiturienten aus Bayern, die gegen Legasthenie-Vermerke in ihren Zeugnissen klagten, haben vor dem BVerfG Recht bekommen. Doch es ist ein Pyrrhussieg: Der Erste Senat erklärt es grundsätzlich sogar für erforderlich, dass im Abiturzeugnis steht, wenn Leistungen nicht bewertet wurden.

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