Zeugnisse sehen nicht für alle gleich aus. Menschen mit Legasthenie etwa erhalten in einigen Fällen einen Vermerk darüber, dass ihre Rechtschreibung nicht benotet wurde. Drei ehemalige Abiturienten aus Bayern mit einer Lese-Rechtschreib-Störung meinen, dass viele Arbeitgebende durch den Hinweis abgeschreckt werden. Sie klagten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil wird erfahrungsgemäß erst in einigen Monaten erwartet.
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