Lebenslang – so lautete das Urteil des OLG Koblenz gegen einen ehemaligen Offizier des syrischen Geheimdienstes. Der 2014 in die Bundesrepublik Eingereiste soll in einem von ihm geleiteten Gefängnis in Damaskus an schweren Gewalt- und Sexualstraftaten beteiligt gewesen sein. Der BGH hat das Urteil bestätigt.
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