Freitag, 9.9.2022
Windparkbetreiberin mit Eilantrag gegen LEP-Teilfortschreibung gescheitert
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat den einzigen Normenkontrollantrag, der sich unmittelbar gegen die Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes richtete, als unzulässig abgelehnt. Die Antragstellerin, die im Kreis Dithmarschen außerhalb von sogenannten Windvorrangflächen einen Windpark errichten will, habe ihren Antrag zu spät eingereicht, so das Gericht. Die vorgeschriebene Frist von einem Jahr sei nicht eingehalten worden. Mehr lesen