Freitag, 21.8.2020
Wahl des neuen Landesdatenschutzbeauftragten in Schleswig-Holstein hat Bestand

Ein Mitbewerber für das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten in Schleswig-Holstein ist mit seinem Eilantrag, der darauf gerichtet war, die Ernennung der vom Landtag gewählten Bewerberin durch den Ministerpräsidenten zu verhindern, gescheitert. Sein Einwand, das Auswahlverfahren sei nicht mit den Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung vereinbar, überzeugte das Verwaltungsgericht Schleswig am 20.08.2020 nicht.

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