Einzelhändler in Thüringen sind auch weiterhin zur Durchsetzung der 2G-Zugangsbeschränkung verpflichtet, den Impf- oder Genesenennachweis der Kunden zu kontrollieren und mit einem Identitätsnachweis abzugleichen. Der gegen die entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung des Landes gerichtete Antrag eines bundesweit tätigen Textileinzelhandelsunternehmens blieb am Montag vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar erfolglos.
Mehr lesen