Mittwoch, 29.3.2023
Steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Kurssicherungsgeschäften

Gewinne aus Währungskurssicherungsgeschäften können nur in die nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinne einbezogen werden, wenn der Zweck der Geschäfte ausschließlich auf die Minimierung von Währungskursrisiken in Bezug auf die konkret erwarteten Veräußerungserlöse ausgerichtet ist. Dies stellt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg klar.

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