Mittwoch, 16.12.2020
Keine Entschädigung für Angehörige von Opfern des Kunduz-Luftangriffs

Hinterbliebene der Opfer des Luftangriffs in Kunduz, der im Jahr 2009 von einem Oberst der Bundeswehr angeordnet worden war, sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die zivilgerichtliche Versagung von Amtshaftungsansprüchen gegen die Bundesrepublik Deutschland gescheitert. Mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde der Angehörigen nicht zur Entscheidung angenommen.

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