Das Bewertungssystem der Verkaufsplattform Amazon enthält nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main "unlautere getarnte Werbung". Onlinehändler seien verpflichtet, diejenigen Bewertungen für ein Produkt, für die ein Entgelt bezahlt wurde, kenntlich zu machen. Der entgeltliche Verkauf von Rezensionen sei zwar nicht verboten, müsse aber für Kundinnen und Kunden erkennbar sein, so das Gericht und bestätigte damit die vorinstanzliche Unterlassungsverpflichtung.
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