Freitag, 15.5.2020
Veranstalter können bei Absage wegen Corona auch Gutscheine herausgeben
Bei Corona-bedingter Absage einer Kulturveranstaltung dürfen Veranstalter den Ticketinhabern künftig auch Gutscheine in Höhe des ursprünglichen Eintrittspreises ausstellen. Der Bundesrat hat am 15.05.2020 einem entsprechenden Gesetz zugestimmt, das der Bundestag einen Tag zuvor verabschiedet hatte. Dieser Wertgutschein könne entweder für die Nachholveranstaltung oder für ein anderes gleichwertiges Angebot des Veranstalters eingelöst werden. Mehr lesen