Donnerstag, 15.4.2021
Eilantrag gegen Schließung von Kultureinrichtungen abgewiesen

Ohne Erfolg haben sich 23 Kulturschaffende mit einem Eilantrag ("Aufstehen für die Kunst") gegen das generelle Veranstaltungsverbot und die Schließung von Kultureinrichtungen in Bayern gewandt. Der Verwaltungsgerichtshof München meint, die Untersagungen von Veranstaltungen und die Schließung von Kultureinrichtungen begegne aufgrund der Infektions- und Gefährdungslage voraussichtlich keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

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