Im Prozess um ein von Kühen demoliertes Auto auf dem Parkplatz einer Wanderhütte hat das LG München II einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. In dem Prozess ging es um zweierlei: Hätte der Wanderer mit herumlaufenden Kühen rechnen müssen - oder hätte der Parkplatzbetreiber auf die Rindergefahr hinweisen müssen?
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