Auto von Kühen demoliert: Gericht regt Vergleich an

Im Prozess um ein von Kühen demoliertes Auto auf dem Parkplatz einer Wanderhütte hat das LG München II einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. In dem Prozess ging es um zweierlei: Hätte der Wanderer mit herumlaufenden Kühen rechnen müssen - oder hätte der Parkplatzbetreiber auf die Rindergefahr hinweisen müssen?

Zu welcher Ansicht das Münchner Landgericht II (Az. 13 O 869/23) tendiert, lässt sich anhand des Vorschlags erahnen: Statt der geforderten 8.500 Euro soll der Parkplatzbetreiber dem geschädigten Wanderer knapp 6.500 Euro zahlen. Eine Einigung gibt es aber noch nicht.

Der Wanderer hatte zusammen mit Freunden bei einem Wandertrip auf dem ausgewiesenen Parkplatz der Wanderhütte des Bayerischen Landessportverbands (BLSV) geparkt, wo er später sein Auto beschädigt vorfand. Während der Wanderer meinte, er habe zwar gewusst, dass Kühe auf der angrenzenden Wiese herumlaufen - aber nicht, dass sie auf sein Auto losgehen könnten, hielt der Anwalt der Gegenseite das für nicht glaubwürdig.

Er stellte sogar in den Raum, einen Gutachter zu der Frage anzuhören, wie alt die Kuhfladen sind, die auf den vom Wanderer zum Beweis vorgelegten Fotos von den demolierten Autos zu sehen sind: "Vielleicht kann man ja anhand der Lichtbilder feststellen, wie alt die waren." Der Anwalt habe nämlich den Verdacht, dass die Kuhfladen schon da gewesen sein könnten, als der Mann sein Auto dort parkte. Damit habe er gewusst, dass Kühe sich auf dem Parkplatz aufhalten - und somit eine Mitschuld.

Ähnlicher Fall bereits vor dem OLG

Die Richterin sah das anders: Selbst wenn der Mann gewusst habe, dass Kühe dort unterwegs sind, bedeute das noch lange nicht, dass er davon ausgehen muss, dass diese ihm das Auto zerbeulen. "Ich sehe das eher wie jemand, der nicht in den Alpen groß geworden ist."

Bis zum 1. Dezember haben die beiden Streitparteien nun Zeit, den Vergleich anzunehmen. Sollte es nicht dazu kommen, wird das Gericht dann voraussichtlich per Beweisbeschluss einen Gutachter bestellen, der sich auskennt mit der Frage, welche Schäden Tiere an Autos verursachen können - und welche gegebenenfalls vorher schon da waren.

Bis dahin könnte es in einem ähnlich gelagerten Fall auch schon ein obergerichtliches Urteil geben. Denn der Mann, der am Freitag vor Gericht zog, ist nicht der einzige, dessen Auto Kuhspuren davontrug. Auch mehrere seiner Wanderfreunde haben geklagt, einer von ihnen bereits vor dem OLG München.

LG München II -

Redaktion beck-aktuell, gk, 9. Oktober 2023 (ergänzt durch Material der dpa).