Eine Familie konnte eine Kreuzfahrt coronabedingt nicht antreten. Das OLG sprach ihnen die Rückzahlung des kompletten Reisepreises zu. Nicht so der BGH: Eine Corona-Infektion sei kein außergewöhnlicher Umstand, das Risiko liege bei den Reisenden. Ein Rückgriff auf allgemeine Regeln sei ausgeschlossen.
Mehr lesenDer Kreuzfahrtkonzern TUI Cruises darf nicht mit einem im Jahr 2050 "dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb (Net zero)" werben. Denn diese umweltbezogene Werbeaussage führe Reisende in die Irre, so das LG Hamburg. Ein Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die geklagt hatte.
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