Donnerstag, 25.3.2021
Heilpraktikerin muss nach Krebstod Schmerzensgeld zahlen

Eine Heilpraktikerin muss nach dem Krebstod einer Patientin 30.000 Euro Schmerzensgeld an deren kleinen Sohn zahlen. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag in einem Grundsatzurteil entschieden, mit dem es die Frau zugleich zu Schadenersatz für entgangenen Kindesunterhalt verurteilt hat.

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