Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht abgeschoben werden, wenn er bei Ausbleiben einer geeigneten Behandlung im Zielland dort der Gefahr einer raschen, erheblichen und unumkehrbaren Zunahme der mit dieser Krankheit verbundenen Schmerzen ausgesetzt wäre. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 22.11.2022 im Fall eines krebskranken russischen Staatsangehörigen entschieden.
Mehr lesenEin Gutachten des Europäischen Gerichtshofs stärkt die Hoffnung von Arbeitnehmern, dass ihr Urlaub auch bei längerer Krankheit nicht verfällt. Aus dem Schlussantrag des Generalanwalts Jean Richard de la Tour vom Donnerstag geht hervor, dass der Arbeitgeber seinen Teil dazu beitragen muss, damit Urlaub gestrichen werden kann. So müsse er den Arbeitnehmer etwa auf entsprechende Fristen hinweisen.
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