Krankentagegeldversicherung: Keine Herabsetzung bei gesunkenem Einkommen
Versicherer dürfen das Krankentagegeld nicht einseitig herabsetzen, sobald der Versicherte weniger verdient. Dem Versuch einer Versicherung, die insoweit unwirksame Klausel in den AVB einfach zu ersetzen, erteilte der BGH eine Absage.
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