BVerfG prüft Verbot ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb von Kliniken
Patienten zwangsweise zu behandeln, darf nur das letzte Mittel sein. Das muss derzeit immer in einem Krankenhaus geschehen. Ob das mit der Verfassung vereinbar ist, prüft nun das BVerfG und nimmt Alternativen in den Blick.
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