Wenn der Staat Menschen gegen ihren Willen behandeln lässt, braucht es strenge Vorgaben. Eine davon hat das BVerfG jetzt gelockert: Wenn Betreute dort leiden würden, muss nicht jede ärztliche Zwangsmaßnahme in einem Krankenhaus stattfinden. Was das bedeutet, erklärt Andreas Brilla.
Mehr lesenPatienten zwangsweise zu behandeln, darf nur das letzte Mittel sein. Das muss derzeit immer in einem Krankenhaus geschehen. Ob das mit der Verfassung vereinbar ist, prüft nun das BVerfG und nimmt Alternativen in den Blick.
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