Montag, 30.8.2021
Einzelrichter beim BGH setzt Gegenstandwert fest

Für die Festsetzung des Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit ist auch beim Bundesgerichtshof der Einzelrichter zuständig. In einer seiner seltenen Entscheidungen hat jetzt der Große Senat für Zivilsachen den Vorrang der Verfahrensvorschriften des RVG festgestellt. Hieran ändere sich nichts dadurch, dass die Zivilsenate ansonsten immer in voller Besetzung von fünf Mitgliedern entschieden.

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