Donnerstag, 1.12.2022
Assessor hat Anspruch auf unentgeltliche Kopien seiner Examensklausuren

Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung haben einen datenschutzrechtlichen Anspruch darauf, dass ihnen das Landesjustizprüfungsamt unentgeltlich eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt den zugehörigen Prüfergutachten zur Verfügung stellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entschieden. Demnach stellen die schriftlichen Prüfungsleistungen personenbezogene Daten des Prüflings dar.

Mehr lesen
Dienstag, 8.6.2021
Anspruch auf unentgeltliche Kopie der eigenen Examensklausuren

Das Landesjustizprüfungsamt muss einem Examensabsolventen eine kostenfreie Kopie seiner Klausuren der zweiten juristischen Staatsprüfung nebst Prüfergutachten in Papierform oder einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen. Dies hat heute das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung unter Zulassung der Revision entschieden.

Mehr lesen