Ticketvermittler dürfen keine Vorverkaufsgebühren einbehalten, wenn Konzerte coronabedingt auf behördliche Anordnung nicht stattfinden können. Dies hat das Landgericht Traunstein in einem Eilverfahren entschieden, dass die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angestrengt hatte. Wie die Verbraucherschützer mitteilen, schob das Gericht damit der Praxis des Ticketvermittlers "Kauf mich GmbH" einen Riegel vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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