Mittwoch, 9.12.2020
Nach Konzert-Absage auch Vorverkaufsgebühren zu erstatten

Ticketvermittler dürfen keine Vorverkaufsgebühren einbehalten, wenn Konzerte coronabedingt auf behördliche Anordnung nicht stattfinden können. Dies hat das Landgericht Traunstein in einem Eilverfahren entschieden, dass die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angestrengt hatte. Wie die Verbraucherschützer mitteilen, schob das Gericht damit der Praxis des Ticketvermittlers "Kauf mich GmbH" einen Riegel vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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