Mittwoch, 9.3.2022
Strategiewechsel von VW betraf auch konzerneigene Marke Audi

Seitdem der Volkswagenkonzern mit dem "Dieselskandal" am 22.09.2015 an die Öffentlichkeit ging, ist der Vorwurf der Sittenwidrigkeit generell, auch gegenüber anderen Konzernmarken, nicht mehr gerechtfertigt. Laut Bundesgerichtshof kann allein der Einsatz eines Thermofensters nicht belegen, dass die für das Unternehmen handelnden Personen dies als illegal angesehen und gebilligt haben. Eine möglicherweise fahrlässige Verkennung der Rechtslage genüge nicht.

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