Montag, 31.8.2020
VerfGH Saarland bestätigt Maskenpflicht, rügt Kontaktnachverfolgung

Die in der saarländischen Corona-Verordnung enthaltene Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so der Verfassungsgerichtshof des Landes. Die Vorschrift zur Kontaktnachverfolgung sei dagegen verfassungswidrig. Ein solch weitreichender Eingriff hätte nicht durch die Exekutive, sondern vom Landtag geregelt werden dürfen. Bis zum 30.11.2020 dürfe die Vorschrift aber fortgelten.

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