Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat das Brandenburgische kommunale Notlagegesetz (BbgKomNotG) für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber habe mit § 2 BbgKomNotG eine Ermächtigung zum Erlass gesetzesändernder Verordnungen beschlossen, teilte das Gericht am Freitag mit. Diese sei im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung problematisch.
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