Eine Kommune darf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung für eine Diskussionsveranstaltung nicht verbieten, nur weil sie sich mit einem bestimmten Thema befasst. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Damit setzte sich ein Münchener Bürger in letzter Instanz gegen seine Stadtverwaltung durch, die wie der Stadtrat eine Kampagne gegen die Politik Israels gegenüber den Palästinensern als antisemitisch einstufte.
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