Der Schadenersatzanspruch, der einem Kommanditisten einer gewerblich tätigen Fonds-KG wegen fehlerhafter Angaben im Beteiligungsprospekt zusteht, ist steuerpflichtig. Dies hält der Bundesfinanzhof fest. Erfasst sei nicht nur der Schadenersatz aus Prospekthaftung selbst, sondern auch der Zinsanspruch.
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