Beamte sind bei Fehlentscheidungen vor Amtshaftungsansprüchen gefeit, wenn ein Kollegialgericht ihre Ansichten teilt. Das hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 09.07.2020 in Fortführung seiner Rechtsprechung zur Kollegialgerichts-Richtlinie entschieden.
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