Mittwoch, 19.8.2020
Eilantrag gegen Kohleausstiegsgesetz gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18.08.2020 einen Eilantrag der Stromerzeugerin Steag gegen das Kohleausstiegsgesetz, der unter anderem auf einen höheren Steinkohlezuschlag für die Stilllegung von Kohlekraftwerken zielte, abgelehnt. Denn eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig, da die Steag als gemischtwirtschaftliches Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung der öffentlichen Hand nicht grundrechtsfähig sei, so das BVerfG.

Mehr lesen