Freitag, 6.5.2022
Tagebau Jänschwalde darf vorerst weiter betrieben werden

Der Tagebaubetrieb Jänschwalde darf vorläufig fortgeführt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und somit der Beschwerde der Lausitzer Energie Bergbau AG gegen einen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus stattgegeben. Die Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans lasse sich im gerichtlichen Eilverfahren nicht verlässlich feststellen, so das Gericht.

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