Freitag, 16.10.2020
Umfassende Prüfung der angeklagten Tat

Ein Strafgericht muss den Sachverhalt, den es in der Hauptverhandlung ermittelt hat, auf alle in Betracht kommenden Straftatbestände überprüfen. Die rechtliche Würdigung der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift ist dabei ein Indiz, bindet das Gericht aber nicht. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30.09.2020 entschieden.

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