Die pauschale Werbung mit Klimaneutralität ist irreführend, hat das LG Nürnberg-Fürth entschieden. Der Sportartikelhersteller Adidas habe auf seiner Website nicht ausreichend kenntlich gemacht, dass er das Ziel auch mittels CO2-Kompensation erreichen will. Solche Werbung muss er künftig unterlassen.
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