Freitag, 19.2.2021
Stimmzettel für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz sind zulässig

Die Klimaliste RLP e.V. hat keinen Anspruch auf Umgestaltung der Stimmzettel für die Landtagswahl 2021. Sie hatte moniert, dass nur bei ihr die linke Spalte des Wahlzettels, in der die Kurzbezeichnung geführt wird, leer geblieben sei. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte einen Eilantrag ab und verwies auf die Rechtsbehelfe des Landeswahlgesetzes. Ein offensichtlicher Fehler liege jedenfalls nicht vor, da der Antragsteller nun mal keine Kurzbezeichnung führe.

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