Der Bund darf Mittel, die zur Bekämpfung der Corona-Krise gedacht waren, nicht für den Klimaschutz nutzen: Das BVerfG hat das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit klafft eine 60-Milliarden-Euro-Lücke im Klima- und Transformationsfonds.
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