Mittwoch, 17.4.2024
Kleinwindenergieanlagen für Eigengebrauch sind im Außenbereich privilegiert

Kleinwindenergieanlagen sind ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der "Nutzung der Windenergie". Das gilt laut OVG Koblenz auch dann, wenn der erzeugte Strom nur den privaten Verbrauch decken, also nicht ins Netz eingespeist werden soll. 

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Mittwoch, 22.3.2023
Auch Kleinwindenergieanlagen für Eigenbedarf im Außenbereich privilegiert

Kleinwindenergieanlagen können als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden. Dies gilt auch dann, wenn der mit ihnen produzierte Strom zum Eigenbedarf verwendet und nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Denn sowohl dem Wortlaut als auch der Systematik der gesetzlichen Vorschrift lasse sich kein Ausschluss von Kleinwindenergieanlagen zur Deckung des Eigenbedarfs entnehmen, so das Verwaltungsgericht Koblenz.

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