Die an der Universität Köln während Aufsichtsarbeiten geltende Maskenpflicht ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 17.07.2020 entschieden und den Eilantrag eines Jurastudenten abgelehnt, der von der Maskenpflicht bei Klausuren befreit werden wollte.
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