Das OVG Schleswig hat in einem Eilverfahren die Unterschiede zwischen der Jugendhilfe, die einzelne Kinder unterstütze, und einer Klassenassistenz, die den ganzen Klassenverband unterstützt, verdeutlicht. Die Träger der Jugendhilfe würden durch das neue Angebot daher nicht in ihren Rechten verletzt.
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