Freitag, 13.1.2023
Per Telefax übermittelte Klage unzulässig

Eine Klage, die ein Rechtsanwalt per Telefax an das Gericht übermittelt, ist nicht wirksam erhoben. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf klargestellt. Die Einreichung der Klageschrift als elektronisches Dokument sei für Anwälte zwingend (§ 52d FGO). Ferner seien in der Rechtsbehelfsbelehrung Angaben über die Form nicht zwingend notwendig, aber jedenfalls ausreichend, wenn der Gesetzeswortlaut über die Form des Rechtsbehelfs wiedergegeben werde.

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