Zwei Mitarbeiterinnen der Einrichtung im Allgäu sind zu Geldstrafen verurteilt worden, nachdem ein zwei Jahre alter Junge während eines Kita-Ausflugs in einem Kanal ertrunken war. Die Strafbefehle des Amtsgerichts Memmingen wegen fahrlässiger Tötung seien mit Verstreichen der Einspruchsfrist rechtskräftig geworden, sagte ein Gerichtssprecher gestern. Zur Höhe der Geldstrafen machte er keine Angaben.
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