Geldstrafen für Kita-Mitarbeiterinnen nach Tod eines Zweijährigen

Zwei Mitarbeiterinnen der Einrichtung im Allgäu sind zu Geldstrafen verurteilt worden, nachdem ein zwei Jahre alter Junge während eines Kita-Ausflugs in einem Kanal ertrunken war. Die Strafbefehle des Amtsgerichts Memmingen wegen fahrlässiger Tötung seien mit Verstreichen der Einspruchsfrist rechtskräftig geworden, sagte ein Gerichtssprecher gestern. Zur Höhe der Geldstrafen machte er keine Angaben.

Verletzung der Aufsichtspflicht

Die Kita-Gruppe besuchte Ende März Polizeiangaben zufolge einen Spielplatz in Mindelheim, als der Zweijährige eine Absperrung am Kanal durchstieg und ins Wasser fiel. Der Junge starb. Die 26-Jährige und die 40-Jährige waren dabei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Memmingen ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Anfangs hatte die Behörde auch gegen einen Mann ermittelt, der bei dem Kita-Ausflug dabei war. Allerdings habe es sich dabei um einen Praktikanten gehandelt. Den Mann habe “keine strafrechtlich relevante Aufsichtspflicht“ getroffen.

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2021 (dpa).