Verletzung der Aufsichtspflicht
Die Kita-Gruppe besuchte Ende März Polizeiangaben zufolge einen Spielplatz in Mindelheim, als der Zweijährige eine Absperrung am Kanal durchstieg und ins Wasser fiel. Der Junge starb. Die 26-Jährige und die 40-Jährige waren dabei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Memmingen ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Anfangs hatte die Behörde auch gegen einen Mann ermittelt, der bei dem Kita-Ausflug dabei war. Allerdings habe es sich dabei um einen Praktikanten gehandelt. Den Mann habe “keine strafrechtlich relevante Aufsichtspflicht“ getroffen.